Karlsruhe: Preisvorgaben für Mobilfunk waren rechtens

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Bundesnetzagentur Mobilfunk-Preise vorschreiben darf.Das Bundesverfassungsricht bestätigte ein Urteil des Bundesverwahltunsgerichts von 2008, wonach die Bundesnetzagentur den Mobilfunk-Anbietern Vorschriften über ihre Preisgestaltung machen kann.
Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.

Comments are closed.